Die EU-Kommission hat Verpflichtungsangebote von Apple nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Mit den Verpflichtungszusagen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich der Weigerung von Apple ausgeräumt, Wettbewerbern Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mittels iPhones in Geschäften zu gewähren.
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei ausländischer Fluggesellschaft
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der am Stationierungsort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland auch vor der rechtskräftigen Entscheidung