Das BMF hat dem sog. Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut in Schleswig-Holstein am 20. und 21. Oktober 2023 zugestimmt. Hierauf weist das FinMin Schleswig-Holstein hin.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber