Das VG Trier hat die Klage der Hinterbliebenen eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung seines Ablebens als Dienstunfall und Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine erhöhte Unfallhinterbliebenenversorgung abgelehnt (Az. 7 K 2200/25 .TR).
Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung, ob Factoringleistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs keine Factoringleistung und keine Einziehung von Forderungen darstellt, sondern vielmehr einen steuerfreien Umsatz „im