Das AG Frankfurt entschied, dass ein Anbieter von Sprachtests nicht zur Herausgabe einer Kopie von Prüfungsunterlagen an einen Prüfling verpflichtet ist, wenn dem der Schutz von Geschäftsgeheimnissen entgegensteht (Az. 31 C 2043/22 (78).
Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 102/25: BGH entscheidet über Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten
In der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 03.06.2025 heißt es lt. BGH versehentlich, dass Verbraucher gem. Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen Einwendungen gegen den