Ein Reiseveranstalter ist auch bei wesentlichen Änderungen der Reise nicht verpflichtet, eine Ersatzreise ohne Mehrkosten anzubieten. Dies entschied das AG München (Az. 161 C 3714/22).
BFH zur Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Nachversteuerung im Sinne des § 34a Abs. 5 Satz 2 EStG auch bei der Übertragung von