Das VG Koblenz hat die Klage eines Einwohners gegen die Ortsgemeinde auf Folgenbeseitigung und Änderung der Straßenreinigungssatzung abgewiesen (Az. 2 K 1091/22).
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).