Eine für jedermann erkennbar völlig substanzlose Klage rechtfertigt die Verhängung von Verschuldenskosten. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Erteilung eines Bescheides in platt- bzw. niederdeutscher Sprache oder Erhalt einer Übersetzung in die platt- bzw. niederdeutsche Sprache. So das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 7 AS 1360/21).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1