Kein Anspruch auf Übernahme privater Schülerbeförderungskosten für den Weg vom Wohnort zur Haltestelle

Das VG Trier hat die Klage einer Schülerin auf Übernahme privater Schülerbeförderungskosten für den Weg von ihrem Wohnort zur Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs in Monzelfeld abgewiesen (Az. 9 K 773/26.TR).

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