Kein Anspruch des Entrümpelungsunternehmens auf Sensationsfund bei Wohnungsauflösung

Das LG Köln hat die Klage der Inhaberin einer Entrümpelungsfirma gerichtet auf Zahlung eines Teilbetrages (100.000 Euro) für in der Wohnung entdecktes Bargeld von über 600.000 Euro als auch Finderlohn abgewiesen. Insbesondere vertragliche Ansprüche würden ausscheiden, da eine Regelung in den AGB des Unternehmens unwirksam sei (Az. 15 O 56/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

DStV-Input zur Zukunft der Mehrwertsteuer in Europa

Die EU-Kommission arbeitet an der Weiterentwicklung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Durch eine Befragung von Umsatzsteuerexperten untersucht sie unterschiedliche Ansätze. Hieran hat sich auch der DStV beteiligt.