Das LG Köln hat die Klage der Inhaberin einer Entrümpelungsfirma gerichtet auf Zahlung eines Teilbetrages (100.000 Euro) für in der Wohnung entdecktes Bargeld von über 600.000 Euro als auch Finderlohn abgewiesen. Insbesondere vertragliche Ansprüche würden ausscheiden, da eine Regelung in den AGB des Unternehmens unwirksam sei (Az. 15 O 56/25).
Fraktionen diskutieren das Investitionsprogramm der Koalition
Der Bundestag hat am 05.06.2025 in 1. Lesung über den Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (BT-Drs. 21/323) debattiert. Er wurde