Das LG Köln hat die Klage der Inhaberin einer Entrümpelungsfirma gerichtet auf Zahlung eines Teilbetrages (100.000 Euro) für in der Wohnung entdecktes Bargeld von über 600.000 Euro als auch Finderlohn abgewiesen. Insbesondere vertragliche Ansprüche würden ausscheiden, da eine Regelung in den AGB des Unternehmens unwirksam sei (Az. 15 O 56/25).
EU-Kommission vereinfacht Vorschriften in den Bereichen Steuern sowie Energie- und Reifenkennzeichnung
Die EU-Kommission hat vereinfachte Vorschriften für die Kennzeichnung von Energieverbrauch und Reifen vorgeschlagen und ein Paket zur Vereinfachung des Steuerwesens verabschiedet.