Eine unentgeltliche Verfügung über ein anmeldebelastetes Grundstück schließt dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz nicht aus. Unentgeltlich können auch Grundstücksveräußerungen sein, bei denen zwar Leistungen des Erwerbers vereinbart wurden, diese aber aus dem Grundstück zu erbringen sind oder im Verhältnis zu ihm nur einen geringfügigen Wert haben. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 8 C 12.23).
Konsultationen der AMLA zu dem Entwurf von Leitlinien zur laufenden Überwachung einer Geschäftsbeziehung
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat eine neue öffentliche Konsultation eröffnet. Darüber berichtet die WPK.