Kein beliebiger Wechsel zwischen den Fächern Praktische Philosophie und Religion

Eine 15-jährige, konfessionslose Schülerin hat keinen Anspruch auf Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht in Klasse 10 ihres Gymnasiums in Neuss. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag der Schülerin abgelehnt (Az. 18 L 3228/25).

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