Kein Betriebsausgabenabzug einer Influencerin für die Anschaffung bürgerlicher Kleidung und Accessoires

Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann (Az. 3 K 11195/21).

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