Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann (Az. 3 K 11195/21).
Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung, ob Factoringleistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs keine Factoringleistung und keine Einziehung von Forderungen darstellt, sondern vielmehr einen steuerfreien Umsatz „im