Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands (hier eines Klappmessers) zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch (hier Reparaturversuch an einer Uhr) läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen. Dies entschied das BVerwG (Az. 2 C 8.24).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein