Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das LG Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt (Az. 3 O 193/22).
Stärkung der Vertretung von EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmern in multinationalen Unternehmen: Rat gibt grünes Licht für Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte
Der Rat der EU und das EU-Parlament haben die Überarbeitung der Richtlinie angenommen, die die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in großen multinationalen Unternehmen wirksamer