Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das LG Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt (Az. 3 O 193/22).
Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf außerhalb der EU
Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Verbraucherschutz bei Einkäufen im Internet unterbreitet. Die Entschließung betrifft Angebote aus