Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das LG Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt (Az. 3 O 193/22).
IESBA: Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Prüfung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Das International Ethics Standards Board for Accountants hat am 17. Januar 2025 zwei Ergänzungen des IESBA Code of Ethics (Code) veröffentlicht. Darauf weist die WPK