Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen ca. 6 Monate nach Ablauf der Fünfjahresfrist und Nichtvorliegen besonderer Umstände

Das FG Münster entschied, dass die Grenze zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von 13 Objekten ca. 6 Monate nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht überschritten ist, wenn keine besonderen Umstände für eine Verlängerung hinzutreten (Az. 13 K 3367/20 G).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Richtsatzsammlung 2025

Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben (Az. IV D 2 – S 1544/00008/021/002).

Neufassung der DAC

Die EU-Kommission hat am 24.06.2026 einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung (sog. DAC) vorgelegt. Mit der Neufassung werden