Das FG Münster entschied, dass die Grenze zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von 13 Objekten ca. 6 Monate nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht überschritten ist, wenn keine besonderen Umstände für eine Verlängerung hinzutreten (Az. 13 K 3367/20 G).
Auch bei vakantem Ausschussvorsitz im Deutschen Bundestag keine Zulage für Stellvertreter
Ein Stellvertreter eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat keinen Anspruch auf Gewährung einer Amtszulage. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 5 K 805/22).