Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben. So das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23).
IESBA: Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Prüfung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Das International Ethics Standards Board for Accountants hat am 17. Januar 2025 zwei Ergänzungen des IESBA Code of Ethics (Code) veröffentlicht. Darauf weist die WPK