Kein Pardon auf Weihnachtsfeier – Wer Kollegin mit Äußerungen sexuell belästigt und beleidigt, muss mit fristloser Kündigung rechnen

Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können. So das ArbG Elmshorn (Az. 3 Ca 1501 e/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Digitale Unternehmen sind produktiver

Je digitaler ein Unternehmen aufgestellt ist, desto produktiver ist es. Dieser Zusammenhang ist umso stärker ausgeprägt, je weiter die Digitalisierung des Unternehmens bereits fortgeschritten ist.