Das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2013 wird um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses ergänzt (Az. IV C 2 – S-2770 / 19 / 10004 :002).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür