Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages – aus steuerlichen Gründen – in einer gesonderten Vereinbarung, dass der Vermieter an den gemeinnützigen Mieter eine Spende zahlt, die dieser wiederum zur Begleichung der Mietzahlungen verwendet, gerät der Mieter im Fall des vertragswidrigen Ausbleibens der Spenden nicht in Zahlungsverzug. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 U 115/22).
Geschäftsklima in der Autoindustrie verschlechtert
Das Geschäftsklima in der Automobilindustrie hat sich im März 2026 etwas eingetrübt. Das berichtet das ifo-Institut.