Kein Schadenersatz gegen Bank für Anleger eines Luxemburger-Fonds, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag

Das LG München I hat eine gegen eine Bank gerichtete Klage auf Schadenersatz für Anleger abgewiesen. Der Streitwert lag bei rund 30,4 Millionen Euro (Az. 40 O 4474/18).

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