Kein Schadensersatz für die Gemeinde Ringgau

Das VG Kassel hat die Schadensersatzklage der Gemeinde Ringgau gegen einen ehemaligen Bürgermeister und eine ehemalige Beamtin mangels nachweisbarer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzungen abgewiesen (Az. 1 K 2175/22.KS).

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