Das LG Nürnberg-Fürth hat die Schadensersatzklage eines Kunden gegen einen Musik-Streaming-Plattform nach einem Datenschutzvorfall abgewiesen. Dem von einem unberechtigten Abgriff seiner Daten betroffenen Nutzer stehen keine Ansprüche gegen den Streamingdienst wegen Verstoßes gegen die DSGVO zu. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Datenleck und dem Schaden sei nicht erwiesen (Az. 10 O 5225/23).
Verbraucherschutz: Rat gibt endgültig grünes Licht für mehr Schutz für Pauschalreisende
Der Rat der EU hat eine Richtlinie zur Überarbeitung der Vorschriften über Pauschalreisen angenommen. Mit den neuen Vorschriften wird der Schutz von Reisenden gestärkt, die