Kein Schmerzensgeld nach Tritt in Schlagloch

Ein Autofahrer, der beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der schlechte Zustand der Straße offenkundig ist. So entschied das LG Flensburg (Az. 2 O 147/24).

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