Kein Schmerzensgeldgeldanspruch wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos

Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einem Hochzeitspaar eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zustehen kann, wenn der beauftragte Hochzeitsfotograf die Hochzeit nur unzureichend fotografisch festhält und bestimmte Ereignisse nicht dokumentiert (Az. 13 S 36/22).

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