Der BGH hat in drei Revisionsverfahren über den Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen entschieden. Die Sandalenmodelle stellen keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst dar (Az. I ZR 16/24, I ZR 17/24 und I ZR 18/24).
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders