Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die im Steuerberatungsgesetz geregelten Anforderungen an die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen durch eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässige Steuerberatungsgesellschaft nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV verstoßen (Az. 2 K 211/21).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann