Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u. a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90 % des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10 % an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG. Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass dem Kläger keine Unterlassungsansprüche gegen eBay zustehen (Az. 11 U 20/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: