Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u. a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90 % des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10 % an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG. Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass dem Kläger keine Unterlassungsansprüche gegen eBay zustehen (Az. 11 U 20/22).
Verbraucherzentrale NRW beantragt einstweilige Verfügung gegen Meta
Mitte April hat Meta Platforms Ireland Limited (kurz: Meta) angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzer:innen