Kein Vertragsschluss bei Klick auf „Jetzt kaufen“

Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer Reisevertrag bei irreführender Gestaltung der Homepage abgeschlossen wurde (Az. 191 C 1446/22).

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