Die Eigentümer eines Grundstücks im Tecklenburger Land, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet worden ist, sind nicht verpflichtet, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu zahlen. So entschied das OVG NRW (Az. 15 A 3204/20).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im November 2025
Im Gesamtbild ist die wirtschaftliche Situation in Deutschland im Herbst noch fragil. Die Aufhellung der Geschäftserwartungen in einigen Bereichen steht im Kontrast zu der meist