Verpflichtet sich ein Nachbar zum Heckenrückschnitt und kommt dieser der Verpflichtung nicht nach, kann gegen ihn kein Zwangsgeld verhängt werden. Da der Rückschnitt nicht durch den Nachbarn persönlich vorgenommen werden muss, kann eine Ermächtigung zur Selbstausführung beantragt werden. So das OLG Frankfurt (Az. 26 W 1/23).
Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet
Das EU-Parlament hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das das Instrumentarium der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärkt.