Anwältinnen und Anwälte müssen laut AG Hamburg die papierene Handakte nach Ende des Mandatsverhältnisses postalisch zurückschicken, wenn der Mandant bzw. die Mandantin das wünscht. Es reiche nicht, die Akte lediglich zur Abholung bereitzulegen (Az. 21 C 120/25). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Elektronische Gerichtsakten: BRAK stellt Aktenviewer für Anwält:innen bereit
Für Anwälte sind elektronische Gerichts- und Behördenakten oft nur schwierig zu nutzen. Die BRAK stellt mit „Akte kompakt“ im beA-Portal ein Werkzeug zur Verfügung, mit