Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei Unglücksfällen auf die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung

Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem SGB VII zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schmälert nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 6.23, 2 C 7.23, 2 C 8.23 und 2 C 9.23).

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