Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).
Verfahren vereinfachen, Verwaltung entlasten
Die Bundesregierung hat Vereinfachungen in der Verwaltung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und die öffentliche Hand zu entlasten. Das Gesetz