Keine ausreichenden verfassungsrechtlichen Zweifel an Neuregelung zu Fondsetablierungskosten gem. § 6e EStG

Das FG Hamburg entschied, dass keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den Veranlagungszeitraum 2014 bestehen (Az. 6 K 27/22).

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