Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im Außenbereich

Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes auf einem Grundstück im Außenbereich. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 461/22).

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