Das OLG Stuttgart hat klargestellt, dass die Ablehnung einer Videoverhandlung gem. § 128a ZPO durch einen Richter wegen störanfälliger Technik und eines sehr komplexen Falles mit hohem Streitwert nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet (Az. 3 W 10/25). Auf diesen Beschluss wies die BRAK hin.
Zur melderechtlichen Anmeldung eines Kindes bei gemeinsamem Sorgerecht
Das AG Frankenthal hat über die Frage entschieden, ob ein getrennt lebender Elternteil, der das gemeinsame Kind überwiegend betreut, eine familiengerichtliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis benötigt,