Der Ausschluss einer Polizeikommissarin aus Beförderungsauswahlverfahren beim Polizeipräsidium Düsseldorf ist rechtmäßig, weil gegen diese ein Disziplinarverfahren wegen des begründeten Verdachts anhängig ist, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich nur deshalb hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 6 B 234/26, 6 B 235//26 und 6 B 236/26).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese