Wohnen außerhalb des elterlichen Haushalts erfordert, dass der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich abgegrenzten Wohnung lebt und darin einen eigenen Haushalt führt. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 AL 196/22).
Verfahren vereinfachen, Verwaltung entlasten
Die Bundesregierung hat Vereinfachungen in der Verwaltung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und die öffentliche Hand zu entlasten. Das Gesetz