Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. Er zählt auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine sog. Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt. So entschied das LSG Sachsen-Anhalt (Az. L 2 EG 3/21).
Corona-Infektion als Arbeitsunfall?
Auch Infektionen mit Krankheitserregern können Arbeitsunfälle sein und damit der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen. Welche Voraussetzungen dazu im Falle einer Corona-Infektion zu erfüllen sind, hatte nun