Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester

Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 29 K 910/22).

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