Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG

Grundsätzlich kann eine Kapitalgesellschaft in ihrer Privatautonomie nur in dem Umfang beschränkt werden, in welchem eine unsachliche Diskriminierung in Betracht kommt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gesellschaft für ihre Geschäftsführer ein Höchstalter von 70 Jahren ansetzt, entschied das OLG Frankfurt (Az. 26 U 1/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Betrugsanruf statt Bankberatung

Das LG Flensburg entschied, dass der Ehemann die infolge eines Betrugsanrufs und einer manipulierten Echtzeit-Überweisung erlangten 29.000 Euro wegen fehlenden Rechtsgrundes und verschärfter Haftung zurückzahlen