Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit mit dem Auto etwa eine Stunde, ist eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 1448/22).
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten