Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit mit dem Auto etwa eine Stunde, ist eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 1448/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im März 2025

Die wirtschaftliche Schwäche setzt sich angesichts verhaltener binnen- und außenwirtschaftlicher Nachfrage bei gleichzeitig gestiegenen Ungewissheiten hinsichtlich der handels- und geopolitischen Perspektiven zu Jahresbeginn fort. Einer

ifo Institut prognostiziert Wachstum nahe Null

Die deutsche Wirtschaft kommt nicht in Schwung. Das ifo Institut prognostiziert für das laufende Jahr lediglich ein minimales Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2