An der Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Zweifel. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 12 K 2819/22 Kg).
Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung: Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs vorgelegt
Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr