Das OLG Frankfurt entschied, dass die Beklagte keine EEG-Umlage für die von ihr betriebene Stromerzeugungsanlage trotz Weiterverteilung an zwei Nutzer zahlen muss. Sie könne sich jedenfalls auf ein Leistungsverweigerungsrecht (§ 104 Abs. 4 EEG 2017) berufen (Az. 24 U 36/22).
Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf Künstliche Intelligenz in der Steuerveranlagung
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern des Landes erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung