Das FG Niedersachsen entschied, dass ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid, der ausschließlich über das beA und beBPo eingelegt wird, mangels zulässiger elektronischer Übermittlungsform nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AO unwirksam und nicht fristwahrend ist (Az. 2 K 152/25).
Junge und angehende Selbstständige wünschen sich vor allem Bürokratieabbau
Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, wünschen sich von der Politik laut KfW Research vor allem weniger