Keine erleichterte Kündigung bei nur wochenweiser Wohnungsnutzung

Das LG Hanau entschied, dass ein Vermieter in einem Gebäude mit nur zwei Wohnungen dem Mieter der zweiten Wohnung nicht ohne besonderen Grund kündigen kann, wenn er selbst die andere Wohnung nur wochenweise im Jahr nutzt (Az. 2 S 107/22).

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