Ein Pflichtverteidiger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Kosten für das Ausdrucken einer fast 7.000-seitigen digital überlassenen Akte erstattet werden. In der Regel sei der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache nicht geboten. Davon gebe es in Zeiten der Digitalisierung nur noch seltene Ausnahmen, so das OLG Nürnberg (Az. Ws 649/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker